Gebührenordnung zur Satzung des Turnvereins 1861 Neu-Isenburg
§ 1 Mitgliedsbeiträge
Die nachfolgenden Mitgliedsbeiträge gelten ab 2026, beschlossen von der Jahreshauptversammlung am 29.03.2025.
Kinder und Jugendliche 12,00 € / Monat siehe 1.
Senioren (ab 60. Lebensjahr) 12,00 € / Monat
Senioren Ehepaar (ein Partner 60. Jahre) 15,00 € / Monat
Erwachsene 16,00 € / Monat siehe 2.
1 Erwachsener und 1 Kind od. Jugendlicher 20,00 € / Monat
Ehepaar 24,00 € / Monat
Familie mit Kindern unter 18 Jahre 26,00 € / Monat siehe 3.
Passives Mitglied 5,00 € / Monat
Die Kündigungsfrist für Erwachsene beträgt 4 Wochen zum Jahresende und ist schriftlich an den Verein zu richten.
Die Kündigungsfrist für Kinder und Jugendliche beträgt 4 Wochen zum Quartalsende und ist schriftlich an den Verein zu richten.
zu 1.
Bei Kleinkindern bis 3 Jahre muss außer dem Kind noch ein erziehungsberechtigter Erwachsener Mitglied werden. Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes steht dem erziehungsberechtigten Erwachsenen ein außerordentliches Kündigungsrecht von 4 Wochen zum Quartalsende zu.
Während der Zeit seiner Mitgliedschaft, kann der Erwachsene alle Angebote des Vereins nutzen.
zu 2.
Schüler und Studenten erhalten nur nach regelmäßiger Vorlage der aktuellen Schul-/Studienbescheinigung einen ermäßigten Erwachsenbeitrag (wie Kinder und Jugendliche) bis längstens zum 30. Lebensjahr.
zu 3.
Der Familienbeitrag gilt für verheiratete oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende Paare und ihre Kinder, soweit diese minderjährig sind. Unabhängig von der Kinderanzahl, diese jedoch nur bis zum 18. Lebensjahr. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Mitgliedsbeitrag auf Erwachsenenbeitrag umgestellt.
§ 2 Sonstige Gebühren und Beiträge
1. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € wird für jedes neue Mitglied einmalig erhoben.
2. Eine fachspezifische Gebühr von einzelnen Abteilungen darf erhoben werden.
Zurzeit sind dies für folgende Abteilungen:
Badminton: 30,00 € jährlich pro Mitglied
Fechten: 90,00 € jährlich pro Einzelmitglied,
Gerätturnerinnen: 60,00 € jährlich pro Mitglied
Tanzen: 120,00 € jährlich pro Mitglied
§ 3 Fälligkeiten und Zahlweise
Für die Mitgliedsbeiträge des Hauptvereins werden die Zahlungsweisen " jährlich" und "halbjährlich" angeboten.
Die Mitgliedsbeiträge sind bei jährlicher Zahlungsweise jeweils am 20. Januar des laufenden Jahres und bei halbjährlicher Zahlungsweise je zur Hälfte am 20. Januar und am 1. Juli des laufenden Jahres fällig.
Als Zahlungsweg werden die Überweisung und das Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) akzeptiert.
Die zusätzlichen Umlagen der Abteilungen werden über die Abteilungen erhoben.
§ 4 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung des Turnvereins 1861 Neu-Isenburg tritt am 01. Jan. 2016 in Kraft.
Neu-Isenburg, geändert zum 01. Jan 2026
Der Vorstand