Gebührenordnung zur Satzung des Turnvereins 1861 Neu-Isenburg

 

 § 1 Mitgliedsbeiträge

Die nachfolgenden Mitgliedsbeiträge gelten ab 2016, beschlossen von der Jahreshauptversammlung am 23.03.2015.

Kinder und Jugendliche                                                9,50 € / Monat          siehe 1.

Senioren (ab 60. Lebensjahr)                                       7,00 € / Monat

Senioren Ehepaar                                                      11,50 € / Monat

Erwachsene                                                              12,00 € / Monat          siehe 2.

1 Erwachsener und 1 Kind od. Jugendlicher                  16,50 € / Monat

Ehepaar                                                                    19,50 € / Monat

Familie mit Kindern unter 18 Jahre                              20,00 € / Monat          siehe 3.

Passives Mitglied                                                         3,50 € / Monat

Die Kündigungsfrist für Erwachsene beträgt 4 Wochen zum Jahresende und ist schriftlich an den Verein zu richten.

Die Kündigungsfrist für Kinder und Jugendliche beträgt 4 Wochen zum Quartalsende und ist schriftlich an den Verein zu richten.

 

zu 1.  

Bei Kleinkindern bis 3 Jahre muss außer dem Kind noch ein erziehungsberechtigter Erwachsener Mitglied werden. Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes steht dem erziehungsberechtigten Erwachsenen ein außerordentliches Kündigungsrecht von 4 Wochen zum Quartalsende zu.

Tagesmütter müssen kein Vereinsmitglied werden, lediglich die von Ihnen betreuten Kleinkinder und ein erziehungsberechtigter Erwachsener dieses Kindes müssen die Mitgliedschaft annehmen.

Während der Zeit seiner Mitgliedschaft, kann der Erwachsene alle Angebote des Vereins nutzen.

zu 2.

Schüler und Studenten erhalten nur nach regelmäßiger Vorlage der aktuellen Schul-/Studienbescheinigung einen ermäßigten Erwachsenbeitrag (wie Kinder und Jugendliche) bis längstens zum 30. Lebensjahr.

zu 3.

Der Familienbeitrag gilt für verheiratete oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende Paare und ihre Kinder, soweit diese minderjährig sind. Unabhängig von der Kinderanzahl, diese jedoch nur bis zum 18. Lebensjahr. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Mitgliedsbeitrag auf  Erwachsenenbeitrag umgestellt.

 

§ 2 Sonstige Gebühren und Beiträge

 

1.   Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € wird für jedes neue Mitglied einmalig erhoben.

2.   Eine fachspezifische Gebühr von einzelnen Abteilungen darf erhoben werden.

Zurzeit sind dies für folgende Abteilungen:

Badminton:               30,--    € jährlich pro Mitglied

Fechten:                    90,--  € jährlich pro Einzelmitglied,

                                  45,--   €  zusätzliche Geschwisterkinder jährlich

Gerätturnerinnen:     60,--    € jährlich pro Mitglied

Tanzen:                   120,--  € jährlich pro Mitglied

 

§ 3 Fälligkeiten und Zahlweise

 

Für die Mitgliedsbeiträge des Hauptvereins werden die Zahlungsweisen  " jährlich" und "halbjährlich" angeboten.

Die Mitgliedsbeiträge sind bei jährlicher Zahlungsweise jeweils am 20. Januar des laufenden Jahres und bei halbjährlicher Zahlungsweise  je zur Hälfte am 20. Januar und am 1. Juli des laufenden Jahres fällig.

Als Zahlungsweg werden die Überweisung und das Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA) akzeptiert.

Die zusätzlichen Umlagen der Abteilungen werden über die Abteilungen erhoben.

 

§ $ Inkrafttreten

 

Die Gebührenordnung des Turnvereins 1861 Neu-Isenburg tritt am 01. Jan. 2016 in Kraft.

Neu-Isenburg, 01. Jan 2016

Der Vorstand